März 29, 2024

Wachsende Hartz-IV-Wohnkostenlücke müssen sich Betroffene vom Munde absparen

Wachsende Hartz-IV-Wohnkostenlücke müssen sich Betroffene vom Munde absparen

Eine Anfrage von Katja Kipping an die Bundesregierung zeigt: Fast jede/r fünfte Hartz IV-Betroffene hat höhere Wohnkosten, als vom Jobcenter erstattet werden. Die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden und den als angemessenen geltenden Wohnkosten wird als Wohnostenlücke bezeichnet. Diese Wohnkostenlücke beträgt im Schnitt  86 Euro. Diese Summe müssen die betroffenen Haushalte aus dem ohnehin zu niedrig bemessenen Regelbedarf aufwenden. Dieser Betrag ist allein in den vergangenen fünf Jahren um fast 12 Prozent gestiegen. Das Geld fehlt den Betroffenen für Essen, Bekleidung und Haushaltsführung, sie müssen sich die Wohnkostenlücke im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen.

Katja Kipping erklärte dazu: Dies Reglungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen durch die Kommunen sind erkennbar unzureichend. Sie halten mit den steigenden Wohnkosten insbesondere in Ballungsräumen nicht Schritt. Für Hartz IV-Betroffene ist es ohnehin oft schwer Wohnraum zu finden. Dass sie häufig einen Teil des Regelbedarfes aufwenden müssen, führt zu eklatanter Unterversorgung und gravierender Armutsbetroffenheit.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, es braucht realistischere bundesweite Standards für die Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen. Zumindest in den ersten zwei Jahren sollten die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Wer in Hartz IV fällt, sollte sich lieber auf die Jobsuche anstatt um die Suche einer neuen Wohnung kümmern können.

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